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Trinkwasserhygiene in Soltau

Trinkwasserverordnung – Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Verwalter

Als Fachbetrieb hilft Ihnen die Grewe Haustechnik aus Soltau die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand des Trinkwassers und der gesamten Hausinstallation zu übernehmen. Wir beraten Sie umfassend, informieren Sie über alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und führen die notwendigen Prüfungen durch.

Die Vorgaben der Trinkwasserverordnung richten sich an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bereitstellen. Auch Inhaber sogenannter Großanlagen zur Trinkwasserversorgung im gewerblichen Sinne, wie Vermieter bzw. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, haben die angegebenen Grenzwerte einzuhalten. Bereits Gebäude ab drei Wohnungen in denen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Liter Inhalt installiert sind und/oder der Leitungsinhalt vom Ausgang des Trinkwassererwärmers bis zur entferntesten Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasservolumen fasst, werden als Großanlage angesehen.

Durch die Trinkwasserverordnung wird dem Immobilieneigentümer, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Haus­in­stal­la­tion und des ab­ge­gebenen Trink­wassers übertragen.

Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir zu unserem Trinkwasser-Check. Unsere geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie gern bei der Erhaltung oder der Erneuerung von hygienisch einwandfreien Wasser­ver­sorgungs­anlagen und überprüfen die verwendeten ­Materialien, den Hausanschluss sowie Arma­turen und Rohr­leitungen. Dabei berücksichtigen wir neueste wissenschaftliche und technische Erkenntnisse, um den Gesund­heits­schutz der Verbraucher gewährleisten zu können.

Wir bieten folgende Dienstleistungen

Planung, Beurteilung, Kontrolle – alles aus einer Hand!

Leistungen

  • Trinkwassercheck mit Bewertung der vorhandenen Anlage

  • Vorbereitung der Anmeldung beim Gesundheitsamt

  • Festlegung/ggf. Installation der Probeentnahmestellen

  • Beprobung/Analyse der Trinkwasserqualität 

  • Bestimmung und Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität

  • Wartungsvertrag für Sanitäranlagen

  • Beratung zur Optimierung Ihrer Wasserversorgungsanlagen

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